Pressemitteilung: Anfechtung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung
Titel: Stadtverordneter Saracino fordert Aufhebung des rechtswidrigen Bebauungsplans
Untertitel: Der Magistrat wird aufgefordert, den Satzungsbeschluss vom 9. Oktober 2023 zu revidieren
Datum: 27. Oktober 2023
Bad Wildungen – Der Stadtverordnete Daniele Saracino nimmt Stellung zu dem rechtswidrigen Bebauungsplan des Tagesordnungspunktes 10 der Stadtverordnetenversammlung vom 9. Oktober 2023. Dieser Plan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13b BauGB ohne die erforderliche Umweltprüfung oder den Umweltbericht aufgestellt. Saracino fordert den Magistrat auf, seine Verantwortung wahrzunehmen und den Bebauungsplan aufzuheben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 18. Juli 2023 den Paragraphen §13b BauGB gekippt, was den Satzungsbeschluss vom 9. Oktober 2023 rechtswidrig macht. Saracino hatte bereits den Bürgermeister aufgefordert, den Beschluss aufzuheben. Er erhielt jedoch keine verbindliche Antwort, ob die Aufhebung vollzogen würde.
„Es ist die Pflicht des Magistrats, rechtswidrige Beschlüsse zu korrigieren und die Rechtsstaatlichkeit zu wahren“, sagt Saracino. „Die Nichtbeachtung dieses Urteils und die daraus resultierende Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans untergräbt das Vertrauen der Bürger in unsere städtische Verwaltung. Dass sämtliche Stadtverordnete am 09.10.2024 diesem Antrag zustimmten, sogar die Grünen, ist mehr als verwunderlich.“
Saracino steht für Rückfragen und weitere Auskünfte zur Verfügung und betont seine Bereitschaft, gemeinsam mit dem Magistrat und dem Bürgermeister konstruktive Lösungen zu finden. Diese Zusammenarbeit soll sicherstellen, dass die rechtlichen und umwelttechnischen Anforderungen erfüllt werden und das Wohl der Gemeinde im Vordergrund steht.
„Es ist im besten Interesse aller Beteiligten, dass wir diesen rechtswidrigen Beschluss korrigieren und die entsprechenden Umweltprüfungen durchführen, um die nachhaltige Entwicklung unserer Gemeinde zu gewährleisten“, so Saracino abschließend.
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