Persönliche Mitschrift der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Wildungen vom 29.9.2025
Persönliche Mitschrift von Daniele Saracino, Stadtverordneter
Die nachfolgende Mitschrift betrifft die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Wildungen
vom 29. September 2025 im Bürgerhaus Altwildungen, Beginn 19:30 Uhr.
Sie stellt keine amtliche Niederschrift dar, sondern eine persönliche, nicht autorisierte
Zusammenstellung auf Grundlage meiner während der Sitzung angefertigten schriftlichen Notizen.
Sie dient der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit. Maßgeblich bleibt ausschließlich das
offizielle Wortprotokoll der Stadtverordnetenversammlung, das von der Verwaltung erstellt wird.
Inhaltsübersicht
Die Mitschrift beginnt ab Tagesordnungspunkt 8 und umfasst die folgenden Beratungsgegenstände:
• TOP 8 – Antrag Transparenzprüfung Vergütungen und Zusatzleistungen (BWV/BKW)
• TOP 9 – Neufassung der Abfallsatzung zum 01.01.2026
• TOP 10 – Beteiligungsbericht 2023
• TOP 11 – Konzeptvergabe Kurhausareal
• TOP 12 – Änderung Entwässerungssatzung
• TOP 13 – Anpassung kommunales Förderprogramm
• TOP 14 – Förderrichtlinie Klimaschutz
• TOP 15 – Zwischenstandsbericht kommunale Wärmeplanung
• TOP 16 – Neufestsetzung Ortsdurchfahrtsgrenzen
• TOP 17 – (zurückgezogen)
• TOP 18 – Resolution zur Bewirtschaftung der Edertalsperre
• TOP 19 – Grundstücksverkauf
Wortprotokoll
Nach Abschluss der vorangegangenen Tagesordnungspunkte kommt die Versammlung zu
TOP 8.
Daniele Saracino bittet um das Wort und kündigt an, zur „Transparenzprüfung der Vergütungs- und
Zusatzleistungen sowie der arbeits- und sozialrechtlichen Vorgänge bei BWV/BKW“ zu sprechen.
Saracino:
„Meine Damen und Herren, es zeigt sich eindeutig: Die bisherigen Kontrollinstanzen reichen nicht
aus. Die Interessen des Betriebsrats, die Rechte der Beschäftigten und auch die Rechte von
Menschen mit Behinderung kommen nicht ausreichend zur Geltung. Deshalb sage ich klar: Hier
muss Transparenz her. Wir reden nicht über Nebensächlichkeiten, sondern über Millionenbeträge
aus öffentlichen Geldern – über Gehälter, Strukturen und Boni. Dieses Geld kommt von den
Bürgerinnen und Bürgern. Genau deshalb habe ich diesen Antrag gestellt, weil es nicht sein kann,
dass Transparenz zur Ausnahme wird, sobald es um BWV oder BKW geht. Wer gegen diesen
Antrag stimmt, muss sich ehrlich fragen lassen: Sind Sie gegen Transparenz? Sind Sie dagegen,
dass Rechte der Beschäftigten, des Betriebsrates und die Behindertenrechte ernst genommen
werden? Jede Gegenstimme ist ein Statement – gegen Offenheit, gegen Mitbestimmung und gegen
die Bürger, die uns gewählt haben. Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts gegen Transparenz;
alles andere wirft nur neue Fragen auf. Darum bitte ich Sie: Stimmen Sie für meinen Antrag – fürKontrolle, für Rechte, für Transparenz. Alles andere lässt sich draußen den Bürgerinnen und
Bürgern nicht erklären. Danke.“
Aus dem Plenum kommt daraufhin der Hinweis, man teile das Transparenzanliegen, sehe aber auch
Persönlichkeitsrechte, den Datenschutz und die Zuständigkeiten der Organe. Es müsse sauber
geprüft werden, was rechtlich zulässig öffentlich gemacht werden dürfe, bevor man in einem
zweiten Schritt über Veröffentlichungen im Parlament entscheide. Vorschlag aus der Runde:
Zunächst rechtliche Klärung, fokussiert auf die rechtlich zulässigen Daten.
Ein weiterer Wortbeitrag betont, dass die rechtlich vorgesehenen Organe –
G e s e l l s c h a f t e r v e r s a m m l u n g u n d A u f s i c h t s r a t – z u s t ä n d i g s e i e n , n i c h t d i e
Stadtverordnetenversammlung; der Hinweis sei nicht neu, aber wichtig. Teile der Problematik seien
öffentlich bekannt; es sei dringend notwendig, dass die „korrekten Organe“ – insbesondere
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung – die Hinweise aufnehmen und bewerten.
Stellv. Aufsichtsratsvorsitz (sinngemäß):
„Als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der BKW möchte ich sagen: Hinweise aus
Gesprächen sind uns zugetragen worden. Wir nehmen das äußerst ernst und werden es im
Aufsichtsrat beraten und – falls erforderlich – Konsequenzen ziehen. Der Aufsichtsrat kennt seine
Rechte und Pflichten und wird sie wahrnehmen.“
Aus dem Plenum wird ergänzt, dass der Magistrat nicht selbst Ermittlungen beauftragen könne,
sondern die Anforderung von Informationen beim Geschäftsführer anordnen müsse. Ein weiterer
Beitrag verweist bereits auf den folgenden Punkt (Beteiligungsbericht) und kritisiert, die
Kontrollfunktion des Aufsichtsrats sei – gemessen an Ergebnisentwicklungen insbesondere bei
BKW und BWV – unzureichend. Ein Ergänzungsantrag wird angekündigt: In den Gremien solle
den beiden Gesellschaften besonderes Augenmerk gelten.
Im Ausblick auf die Abstimmung erklärt Saracino, dass er mit dem Vorschlag leben könne, die
Angelegenheit zunächst den zuständigen Gremien zur rechtlichen Klärung zuzuweisen, und bedankt
sich für die Anregungen.
TOP 9 – Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erläutert die Verwaltung die Hintergründe: Die
bisherige Abfallsatzung sei in Teilen veraltet. Mit der Neufassung würden Begriffe präzisiert,
Verfahrensregelungen (etwa zu Sperrmüll, Wertstoffhöfen und Bioabfällen) vereinheitlicht und der
Bußgeldrahmen an die geltende Rechtslage angepasst. Zudem enthalte die Vorlage eine
konsolidierte Gebührenübersicht.
In der anschließenden Aussprache äußerte ich, Daniele Saracino, Zweifel, ob die Satzung in dieser
Form ausreichend bürgerfreundlich ausgestaltet sei. Ich habe betont, dass gerade bei einer
Pflichtaufgabe wie der Abfallentsorgung Transparenz bei den Gebühren zwingend notwendig ist.
Bürgerinnen und Bürger müssten klar nachvollziehen können, wofür sie bezahlen. Zudem habe ich
hervorgehoben, dass es nicht darum gehen dürfe, mit pauschalen Bußgeldern Druck auszuüben,
sondern darum, Verlässlichkeit und Fairness in der Entsorgung sicherzustellen.Weitere Wortmeldungen wiesen ebenfalls auf die Gebührenhöhe und die praktische Umsetzung hin.
Es bestand Einigkeit, dass eine rechtssichere Neufassung notwendig sei, gleichwohl wurde vor einer
Überregulierung gewarnt.
Im Anschluss ließ der Stadtverordnetenvorsteher über die Vorlage abstimmen. Die Neufassung der
Abfallsatzung wurde mehrheitlich angenommen. Inkrafttreten ist der 01.01.2026.
Laut Ergebnisprotokoll erfolgte die Annahme mit großer Mehrheit; es gab eine Gegenstimme sowie
eine Enthaltung.
Es folgt TOP 10 (Beteiligungsbericht 2023). Eine Wortmeldung kritisiert konkrete
Unplausibilitäten: Bei der BKW sei die Höhe der Darlehen mit 621.000 € angegeben, die
Bürgschaften der Stadt aber mit 6,118 Mio. €; das passe nicht. Zudem fehlten Angaben zu
Zweckverbänden (Stichwort „Green Trail“). Formulierungen wie „jede Geschäftsführerin oder jeder
Geschäftsführer hat Einzelprokura“ ließen auf eine ohne Genauigkeit zusammengezurrte Vorlage
schließen. Beispiel BKW: Ein Windpark werfe 2023 nur noch 52.000 € Gewinn ab (2022: 219.000
€) – wo stehe der überhaupt? Bei der BWV sei der Umsatz zwar um 1,5 Mio. € gestiegen, die
Personalkosten aber um 2,1 Mio. € – am Ende ein Minuswechsel von 400.000 € gegenüber 2022.
Bei der BKW im Verkehrsbereich sei der Umsatz um 4 Mio. € gestiegen, das Ergebnis aber von
144.000 € (2022) auf 81.000 € (2023) gefallen. Fazit der Wortmeldung: „Wir weiten Geschäft aus,
aber unterm Strich bleibt nichts – im Gegenteil, wir kaufen Risiken ein, etwa beim Windpark. Wer
beschließt das? Wir brauchen Debatte, nicht bloß Kenntnisnahme. Wir haben das Geld nicht.“
Die Stadtseite entgegnet, der Beteiligungsbericht sei ein Kenntnisdokument; Detailfragen sollten in
den Fachgremien vorbereitet werden. Überraschungsfragen im Plenum führten dazu, dass niemand
belastbar antworten könne; man solle solche Punkte vorher ankündigen. Es wird auf den Finanz-
und Wirtschaftsausschuss verwiesen.
Saracino erwidert sinngemäß: Es habe vorher keinen Raum für Rederecht gegeben; die HGO sehe
Erörterung in der Stadtverordnetenversammlung vor – das hier sei Abnicken und werde teuer. Ein
weiterer Redner weist die Unterstellung zurück, man wolle nichts erörtern; man übernehme
Verantwortung und arbeite ehrenamtlich.
Saracino (Schlusswort):
„Der Beteiligungsbericht 2023 ist für mich nicht zustimmungsfähig. Er ist inhaltlich unzureichend:
Es fehlen klare Angaben zu Risiken, Bürgschaften, Schulden sowie den Vergütungen und
Zusatzleistungen. Der gesetzliche Zweck – Transparenz über die wirtschaftliche Betätigung – wird
verfehlt. Die Stadtverordnetenversammlung darf nicht auf bloße Kenntnisnahme reduziert werden.
Nach § 50 Abs. 2 HGO ist es unsere Pflicht, kritisch zu begleiten. Ein Bericht, der Fragen
offenlässt, ist kein Kontrollinstrument, sondern eine Alibi-Veranstaltung. Ich lehne ab.“
Es wird auf eine Ausschussniederschrift verwiesen, wonach es dort „keine Anmerkungen“ gegeben
habe. Dem wird entgegengehalten, man habe kurz zuvor im Rathaus ein Vorbereitungsgespräch
geführt. Schließlich wird abgestimmt: Der Beteiligungsbericht wird zur Kenntnis genommen;
parallel wird der Ergänzungsantrag (besonderes Augenmerk auf BWV/BKW in der nächsten
Kombisitzung) angenommen.
TOP 11 (Konzeptvergabe Kurhausareal):
Die Verwaltung erläutert das Konzeptverfahren, die städtebaulichen Rahmenbedingungen
(Kurparkumfeld, Denkmalschutz, fußläufige Verbindung), die Nutzungsziele
(Gesundheitstourismus), den bevorzugten Verkauf als ein Grundstück (Einzellösung), sowie die
Zuschlagskriterien: 40 % Kaufpreis, 30 % Nutzungskonzept, 30 % architektonische Qualität. Es
wird auf die ursprüngliche Idee einer Finanzierungsbestätigung verwiesen; nach Beratung wird dies
zugunsten eines verbindlichen Finanzierungsplans vor Baubeginn und einer Bankbestätigung
angepasst. Zudem wird eine Rückauflassungsvormerkung bei Nichtrealisierung binnen fünf Jahren
vorgesehen. Zur Bewertungsgruppe werden zwei externe Fachleute benannt (Architektur/
Quartiersentwicklung). Aus dem Ausschuss kommt die Anregung, die Gruppe nicht zu groß werden
zu lassen und die Besetzung stärker fachlich als verwaltungszentriert auszurichten.
Saracino erklärt:
„Die Konzeptvergabe in dieser Form ist hochproblematisch. Grundstück und Konzept zusammen
auszuloben, verlangt eine EU-vergaberechtskonforme, diskriminierungsfreie, transparente
Ausgestaltung – ich sehe keine Garantie, dass das einer Rüge standhält. Haushaltsrechtlich gilt:
Unter-Wert-Veräußerungen nur bei überwiegendem öffentlichen Interesse; mir liegt kein
Verkehrswertgutachten vor. Zudem droht Kontrollverlust: Wer legt Kriterien fest, wer bewertet, wie
verhindern wir Entscheidungen hinter verschlossenen Türen? Das Kurhausareal ist das Herzstück
der Stadtentwicklung. Ohne klare Kriterien, ohne Verkehrswertgutachten und ohne echte
Bürgerbeteiligung verletzen wir unsere Kontrollpflicht. Ich lehne ab und fordere: erst transparentes,
rechtssicheres Verfahren mit Bürgerbeteiligung – dann Entscheidung.“
Die Verwaltung stellt klar, dass das Verfahren rechtssicher strukturiert werden soll: öffentliche
Ausschreibung, Bewerbungen, Vorauswahl durch die Bewertungsgruppe, Entscheidung im
Parlament; Ablehnung im Plenum beende ein Verfahren, dann müsse neu gestartet werden. Aus den
Reihen der CDU kommt ein Vorschlag zur Anpassung der Bewertungsgruppe (mehr Fachfokus, ein
sachkundiger Bürger zusätzlich). Ein Redebeitrag erinnert daran, dass der Eigenbetrieb als
Eigentümerinteressen abbilden müsse; bei den externen Fachleuten werden Kurzprofile
nachgeliefert. Es folgt die Abstimmung über Anträge und Gesamtpaket: Die Nachweise/
Finanzierung werden wie vorgeschlagen angepasst; die Bewertungsgruppe wird modifiziert (ein
sachkundiger Bürger kommt hinzu). Der von Saracino eingebrachte Änderungsantrag, die
Konzeptvergabe an Verkehrswertgutachten, Kriterienbeschluss, vergaberechtliche Prüfung und
Bürgerbeteiligung zu binden, wird angenommen. Der Gesamtbeschluss zur Konzeptvergabe in
geänderter Fassung wird mit Gegenstimmen/Enthaltungen angenommen.
TOP 12 (Änderung Entwässerungssatzung):
Die Verwaltung begründet die Abkehr von Einbau-Zählern hin zu einer Pauschalierung (z. B. 20 %
Garten-/Brauchwassernutzung), um Kosten und Bürokratie zu reduzieren. Saracino entgegnet:
„Der Anschluss- und Benutzungszwang greift tief in Eigentumsrechte ein und muss verhältnismäßig
sein. Ausnahmen für Bürger, die Regenwasser sinnvoll versickern oder nutzen, fehlen. Die
Kostenabwälzung (Dichtheitsprüfungen, Rückstau, technische Vorgaben) ist erheblich; Förderungen
oder Entlastungen sind nicht erkennbar. Gebühren dürfen nur kostendeckend erhoben werden; mir
fehlt eine transparente Kalkulation. Ich fordere eine bürgerfreundliche, verhältnismäßige, finanziellfaire Lösung und bitte um Nachkalkulation, insbesondere bei der Niederschlagsflächengebühr –
offenbar ist genug im Topf, um Rückzahlungen ans Land zu bestreiten.“
Die Verwaltung erklärt, Nach- und Fortschreibung der Kalkulationen erfolgten turnusgemäß; bei
Überdeckungen seien Absenkungen vorgesehen. Saracinos Änderungs-/Ergänzungsantrag
(Ausnahmen, Förderung, transparente Kalkulation, Verhältnismäßigkeit) wird abgelehnt; ein
separater Antrag auf (Nach-)Kalkulation wird angenommen. Die Satzung wird in der vorliegenden
Fassung zum 1. 1. 2026 beschlossen.
TOP 13 (Kommunales Förderprogramm – Bau/Erhalt) und TOP 14 (Förderrichtlinie Klimaschutz):
Die Anpassung des allgemeinen Förderprogramms (Trennung von Energie/Klimathemen) wird
beschlossen. Zur Klimaschutzrichtlinie wird betont, dass das im Ausschuss genannte Festbudget
(100.000 €) gestrichen und die Haushaltsausstattung den Haushaltsberatungen vorbehalten wird.
Saracino kritisiert, es drohe ein „Papiertiger“ mit großem Verwaltungsaufwand ohne gesicherte
Finanzierung; gleichwohl wird die Richtlinie in der Fassung mit Haushaltsvorbehalt beschlossen
(namentliche Abstimmung beantragt; angenommen).
TOP 15 (Zwischenstandsbericht Kommunale Wärmeplanung):
Die Verwaltung berichtet über den Stand: Eignungsgebiete in Kernstadt, Reinhardshausen und Alt-
Wildungen; mögliche Wärmequellen (u. a. Abwasserwärme, Biomasse). Dezentral verbleibende
Bereiche sollen eigenverantwortlich Lösungen finden. In der Diskussion fragt Saracino nach
konkreten Wärmequellen je Gebiet sowie nach Perspektiven für das Gasnetz (grünes Gas/
Wasserstoff). Es wird dargelegt, dass ein Rückbau des Gasnetzes nicht geplant sei und
perspektivisch Wasserstoffanwendungen denkbar seien. Der Zwischenstandsbericht wird zur
Kenntnis genommen.
TOP 16 (Neufestsetzung Ortsdurchfahrtsgrenzen):
Die Verwaltung erläutert, dass es sich um eine verwaltungsrechtliche Anpassung handelt
(Zuständigkeits- und Unterhaltungslasten). Die Vorlage wird angenommen.
TOP 17 (Wertstoffhof-Ordnung):
Der Punkt wird von der Verwaltung zurückgezogen.
TOP 18 (Resolution Bewirtschaftung Edertalsperre):
Die Versammlung übernimmt den identischen Wortlaut der bereits beschlossenen Resolution der
Edersee-Anrainerkommunen/Landkreis. Die Resolution wird ohne Gegenstimmen angenommen.
TOP 19 (Grundstücksverkauf):
Die Vorlage wird ohne weitere Debatte beschlossen.
Ende der Sitzung.
Hinweis:
Dieses Protokoll wurde von mir,
Daniele Saracino, Stadtverordneter in Bad Wildungen,
auf Grundlage meiner schriftlichen Notizen während der Sitzung am 29. September 2025 im
Bürgerhaus Altwildungen erstellt.
Es handelt sich nicht um die amtliche Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung, sondern um
eine persönliche Mitschrift. Das offizielle Wortprotokoll wird von der Stadtverwaltung erstellt und
ist das allein rechtsverbindliche Dokument
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