Erfolgreiche Anfechtung des Bebauungsplan, weil rechtswidrig.

Daniele Saracino - Brunnenfeldstraße 34a - 34537 Bad Wildungen


Bad Wildungen, den 25.10.2023


Sehr geehrte Mitglieder des Magistrat,

der Bebauungsplan des Tagesordnungspunkt 10 der Stadtverordnetenversammlung vom 9.10.2023 wurde im beschleunigten Verfahren nach §13b BauGBohne

Umweltprüfung/ -bericht aufgestellt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.23 diesen

Paragraphen für ungültig erklärt (siehe Link: https://www.ulbrich-wuerzburg.de/aktuell- bundesverwaltungsgericht-kippt-§-13b-baugb/ )

Der Satzungsbeschluss vom 09.10.23 rechtswidrig und somit durch den Magistrat aufzuheben, nachdem ich bereits den Bürgermeister darum gebeten habe und keine verbindliche Aussage erhalten habe.

Mit freundlichen Grüßen. Daniele Saracino

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